Mein Leistungsspektrum

umfasst das Vorsorgerecht, das deutsche Erbrecht und das internationale Erbrecht, insbesondere Ihre Beratung, die Gestaltung und die Wahrnehmung Ihrer Rechte im Zusammenhang mit folgenden Themen:

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Bestattungsverfügung.
Testament 
Erbvertrag
Erbfolge
Erbschaft
Pflichtteil
Erbschein
Erbengemeinschaft
Verkauf und Übertragung von Erbanteilen
Schenkung (z.B. vorweggenommene Erbfolge)
Vermögensplanung 
Verwaltung und Abwicklung von Erbschaften
Testamentsvollstreckungen
Erbschaftssteuerrecht und Steuerstrafrecht

Im Rahmen der Gestaltung von Schenkungsverträgen und Testamenten werden natürlich auch sozialrechtliche Aspekte berücksichtigt (z.B. in einem sogenannten Behinderten-Testament).
Ein häufig brisanter Teil meiner Tätigkeit ist die Geltendmachung oder die Abwehr von Ansprüchen im Rahmen eines Vollmachtsmissbrauchs.

Auf Wunsch kann ich auch als Schiedsrichter in Erbsachen nach den Statuten der DSE - Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. für Sie tätig werden. Wenn auch Ihre Gegenpartei einverstanden ist, kann damit ein langwieriges, in der Regel mit höheren Kostenrisiken verbundenes Prozessverfahren vor einem staatlichen Gericht vermieden werden.  


Gilt deutsches oder ausländisches Erbrecht ? 
Die Regelungen des internationales Erbrechts
 
Leben Sie in Deutschland und möchten Sie in Deutschland über bewegliches Vermögen oder in Deutschland gelegenes Grundvermögen verfügen, so ist grundsätzlich deutsches Recht anzuwenden. 

Gibt es aber Berührungspunkte mit dem Ausland, dann ist darauf zu achten, welche Rechtsvorschriften Anwendung finden oder finden können. Gilt deutsches oder gilt ausländisches Recht oder gar beides? 

Auf dem Gebiet des Erbrechts sind solche Fallgestaltungen relativ häufig, wie folgende Beispiele zeigen:

Der Erblasser war deutscher Staatsbürger und hatte
Vermögensgegenstände im Ausland.
seinen letzten Wohnsitz im Ausland oder
eine Verfügung von Todes wegen (z.B. Testament) im Ausland errichtet.

Der Erblasser war nicht deutscher Staatsbürger und hatte
Vermögensgegenstände in Deutschland oder
eine Verfügung von Todes wegen (z.B. Testament) im Ausland errichtet, die auch Vermögen in Deutschland erfasst.

Sie sind nicht deutscher Staatsbürger. Sie leben in Deutschland und wollen in Deutschland eine Verfügung von Todes wegen (z.B. Testament, Erbvertrag) errichten.


Bei derartigen Sachverhalten ist zunächst das anwendbare Recht zu bestimmen, und zwar nach dem internationalen Privatrecht (IPR), das unter anderem auch das sogenannte Erbrechtsstatut regelt (internationales Erbrecht). Im Anschluss daran ist zu entscheiden, wie man mit den gegebenen rechtlichen Möglichkeiten eine sinnvolle Lösung zur Gestaltung oder zur Geltendmachung erbrechtlicher Ansprüche findet.

Häufig sind die Betroffenen mit der Beantwortung der auftretenden Fragen überfordert. Bei der Vielzahl der denkbaren Konstellationen allein aufgrund der unterschiedlichsten Herkunftsländer vieler in Deutschland lebender Ausländer ist verständlich, dass es einer individuellen Sondierung und anwaltlichen Beratung bedarf, um die wünschenswerte Rechtsklarheit zu erlangen.
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