Rechtsanwalt Holger Hanshold-Lindner
Ihr Ansprechpartner in Erbrechtsangelegenheiten
und bei Fragen zur Vermögens- und Personenvorsorge
Ich fühle mich gegenüber jedem Mandaten verpflichtet, die Anwaltsvergütung in vernünftigem und angemessenem Rahmen zu halten.
Mein Vorschlag ist es daher, zunächst in einem sogenannten Erstberatungsgespräch Klarheit darüber zu gewinnen, ob Sie zur Lösung Ihres Problems weitere anwaltliche Hilfe benötigen und ob Ihr Anliegen mit kleinerem zeitlichen Aufwand oder mit entsprechend höherem Aufwand durch eine weitere individuelle Beratung und Betreuung zu behandeln ist.
Meine Erstberatung kostet 200,00 € zzgl. 19% MwSt, also insgesamt 238,00 €. Sie dauert erfahrungsgemäß 1,5 bis 2 Stunden. Die deutschen Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten einer Rechtsberatung in dieser Höhe, wenn eine Deckungszusage erteilt wurde. Sprechen Sie also bitte rechtzeitig Ihren Versicherer an. Bitte erwarten Sie im Rahmen einer Erstberatung nicht die „Lösung Ihres Falles“. Bitte erwarten Sie auch nicht die Beantwortung aller sich Ihnen stellenden Fragen sozusagen aus dem Stehgreif. Erwarten können Sie aber, eine gute Orientierung und ein Grundverständnis für die rechtlichen Zusammenhänge zu bekommen, die für „Ihr Problem“ von Bedeutung sind. Erfahrungsgemäß werden viele Ihrer anfänglichen Fragen bereits damit beantwortet sein oder sich gar nicht mehr stellen.
Wichtig ist, dass Sie mir alle relevanten Dokumente und Unterlagen in rein zeitlich geordneter Reihenfolge spätestens im Beratungstermin zur Verfügung stellen. Ich kann diese ggf. hier einscannen, so dass Sie in jedem Fall danach alles wieder mitnehmen.
Nach der Erstberatung entscheiden Sie, ob Sie meine weitere oder ggf. auch anderweitige anwaltliche oder notarielle Hilfe in Anspruch nehmen möchten. Entscheiden Sie sich für eine Fortsetzung meiner Tätigkeit, dann kann eine hälftige Anrechnung der bezahlten Erstberatungsvergütung auf die durch meine weitere Tätigkeit entstehende Anwaltsvergütung vereinbart werden.
Natürlich können Sie mich auch ohne vorherige Erstberatung mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. In alle Fällen hängt die Höhe der Vergütung für eine weitergehende Beratung oder die umfassende Bearbeitung „Ihres Falles“ von deren Umfang, Dauer und Schwierigkeit ab. Eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht zudem grundlegend die Bemessung der Vergütung nach dem Gegenstandswert vor. Der Gegenstandswert ergibt sich aus Ihrem in einem Geldwert auszudrückenden Interesse an der Angelegenheit. Abweichende Gebührenvereinbarungen bieten sich z.B. für reine Beratungsangelegenheiten an.
Einzelheiten dazu erläutere ich Ihnen ausführlich im Gespräch vor einer Mandatserteilung.
© Rechtsanwalt Hanshold-Lindner, Iltisweg 4, 40764 Langenfeld, Fon. 02173-4994903, rechtsanwalt.hanshold-lindner@mail.de