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Es herrscht kollektive Unklarheit darüber, ob und ggf. wie man ein Testament machen sollte. So kommt es, dass - konservativ geschätzt - 80 Prozent der nicht notariellen und ohne anwaltliche Beratung errichteten Testamente nicht eindeutig, lückenhaft oder sogar unwirksam sind. Letztere entfalten also keine rechtliche Wirkung, die anderen werfen Probleme auf, die häufig zu Streitfällen nach dem Erbfall führen. - Das muss nicht sein.

Sofern Vermögen vorhanden ist, empfiehlt es sich grundsätzlich, über ein Testament oder einen Erbvertrag nachzudenken. Denn ohne Testament oder Erbvertrag gilt die „gesetzliche Erbfolge“.
 
Bei mehreren Erben entsteht kraft Gesetzes eine Erbengemeinschaft (z.B. des überlebenden Ehegatten mit den Kindern, bei Kinderlosigkeit des überlebenden Ehegatten mit den Schwiegereltern, beim Vorversterben letzterer mit den Schwägern und Schwägerinnen), die sich dann über die Auseinandersetzung der Erbschaft einigen muss. Ein rechtswirksames, vor allem eindeutiges und umfassendes Testament ist in vielen Fällen der bessere Weg für alle Beteiligten. Bei der Testamentserrichtung sind unbedingt die zwingenden gesetzlichen Regelungen des Pflichtteilsrechts zu beachten, ein Gesichtspunkt, der in vielen Testamenten nicht bedacht wird. Zudem ist ein Testament immer auch unter dem Blickwinkel zu errichten, dass sich die tatsächlichen Gegebenheiten ändern können, ein ebenfalls erstaunlich häufig nicht beachteter Gesichtspunkt. Oft wird hier Gutes gewollt, aber am falschen Ende gespart. 


Ihre Vorsorge für den Erbfall
 
Von besonderer Bedeutung ist also die Beratung vor Eintritt eines Sterbefalls im Rahmen der Nachfolgeplanung und der Testamentsgestaltung. Dabei ist besonderes Gewicht auf Lösungen zu legen, die Ihre individuelle Lebensplanung umsetzen und gleichzeitig Erbschafts- und Schenkungssteuern für Ihre Erben optimieren. 

Eine enge Zusammenarbeit mit Ihrer Hausbank und mit Ihren steuerlichen Beratern sollte dabei angestrebt werden. 

Nachfolgegestaltungen erfordern Einfühlungsvermögen und Gespür für die Wahl des richtigen Zeitpunkts. Hier können Sie auf meine Kompetenz und Erfahrung bauen.



Ihre Situation als Erbe, Miterbe oder Pflichtteilsberechtigter nach einem Erbfall
 
Wer vom Tode eines Angehörigen betroffen wird, ist neben der Trauer um den Verlust eines nahen Menschen plötzlich mit einer Vielzahl von Aufgaben belastet. Insbesondere stellen sich vermögensrechtliche Fragen, auf die eine rasche Antwort gefunden werden muss wie z.B. die Frage, ob eine Erbschaft ausgeschlagen werden soll.

Häufig finden sich Angehörige in der Folge eines Todesfalles plötzlich und unerwartet in einer Situation wieder, in der sie feststellen müssen, dass der Erblasser testamentarisch oder bereits zu Lebzeiten über sein Vermögen in einer Art verfügt hat, mit der sich die Betroffenen nicht abfinden wollen und können. Auch dann stellen sich drängende erbrechtliche und vermögensrechtliche Fragen. 

Eine unter Umständen schwierige Situation ergibt sich, wenn mit dem Tode eines Angehörigen eine Erbengemeinschaft entsteht und es plötzlich mehrere Miterben gibt. Auch in dieser Situation stellen sich viele, oft nicht einfach zu beantwortenden Fragen.

Die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen und die Wahrnehmung Ihrer Interessen sind mein Arbeitsgebiet. 

Im gegebenen Falle vertrete ich Sie auch vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik Deutschland.
über mich